1. Ablauf: Der Ablauf der Zertifikatskurse richtet sich nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung sowie
nach der aktuell gültigen Durchführungsverordnung, welche Bestandteil des Fernunterrichtsvertrags sind.
2. Teilnahmegebühren: Die SRH Fernhochschule berechnet für ihre Dienstleistungen Teilnahmegebühren. Die
entsprechenden Gebühren sind den jeweiligen Beschreibungen der Zertifikatskurse zu entnehmen. Bezahlt ein Dritter
die Gebühren, haften die Parteien gesamtschuldnerisch. In den Teilnahmegebühren sind enthalten: • Persönlicher
Ansprechpartner in der Studierendenbetreuung • Betreuung durch einen persönlichen Mentor aus dem Professorenkreis
(Mentorenprogramm) • Teilnehmende mit Sitz außerhalb der EU (Politisch), ausgenommen Schweiz, erhalten keine
Printmaterialien. • E-Campus mit Zugriff auf Studienmaterialien, audiovisuelle Medien, interaktive Übungsformen,
Online-Vorlesungen und Lerngruppen, etc • Digitale Tools und Online-Bibliotheken • Sämtliche Prüfungen •
Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten, Zeugnissen In den Studiengebühren sind insbesondere nicht
enthalten: • Kosten für Telefon, Internet, Porto und Datenfernübertragung und zusätzliche Arbeitsmittel wie z.B.
Gesetzestexte • Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an den
Begleitveranstaltungen/Prüfungen
3. Prüfungen: Es finden begleitende Prüfungen statt. Diese erfordern unter Umständen eine persönliche Anwesenheit in
einem Studienzentrum der SRH Fernhochschule. Der Studierende räumt der Mobile University das Recht ein, eingereichte
schriftliche Prüfungsarbeiten durch eine Plagiatssoftware prüfen zu lassen.
4. Mindest-Teilnehmerzahlen: Bei weniger als fünf Anmeldungen behält sich die SRH Fernhochschule das Recht vor, den
Start des jeweiligen Zertifikats abzusagen bzw. zu verschieben. Sie werden in diesem Fall umgehend benachrichtigt.
Präsenzveranstaltungen mit geringen Teilnehmerzahlen können auch in Form von Online-Präsenzen durchgeführt werden.
Sollten bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn weniger als fünf Anmeldungen vorliegen, behält sich die SRH
Fernhochschule das Recht vor, die Präsenzveranstaltung abzusagen.
5. Änderung der Räumlichkeiten: Die SRH Fernhochschule betreibt Studienzentren in Deutschland, Österreich und der
Schweiz. Die Hochschule ist berechtigt, nach angemessener Vorankündigung die Standorte zu wechseln oder die Anzahl
der Zentren zu verringern.
6. Zusatzleistungen: Etwaige Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Teilnehmer können zusätzliche
Module belegen sowie an Studientagen und Studienreisen teilnehmen und dabei Prüfungen absolvieren. Diese
zusätzlichen Belegungen sind ggf. kostenpflichtig.
7. Umstellung Studienmodell: Wird die studienordnungsgemäße Durchführung des Zertifikatskurses, insbesondere der
Lehrveranstaltungen, aus unvorhersehbaren und nicht von der Hochschule zu vertretenden Gründen für die Hochschule
unmöglich oder unzumutbar, ist die Hochschule berechtigt, den Zertifikatskurs und insbesondere die
Lehrveranstaltungen auf angemessene andere Weise durchzuführen, sofern dies für den Teil-nehmenden zumutbar ist und
insbesondere nicht zu einer Verlängerung der Studiendauer oder einer nachteiligen Änderung des angestrebten
Zertifikatskurses führt. Ein Recht zur Kündigung des Teilnehmervertrages aus wichtigem Grund oder zur Minderung der
Teilnahmegebühren sowie Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmenden in diesem Fall nicht zu.