Antrag auf Immatrikulation für
Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.)

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So einfach geht es:
1. Vertrag ausfüllen
2. Unterschrift einfügen
3. Senden Sie uns Ihre Unterlagen zu

Schritt 1

personal_data_section_nr = 1 | Default STG und Zert | v1

Meine persönlichen Angaben



Alle Pflichtfelder sind mit * markiert

start_section_nr = 1 | Stgs | v1

Ich beginne mein Studium zum

Der Studienbeginn ist jeweils zum Monatsersten möglich. Eine Anmeldung kann bis zu 3 Monate vor Studienbeginn erfolgen.

flex_section_nr = 11 | BA Flex 2406 | v1

Mein Finanzierungsmodell

Bestimmen Sie die Zahldauer Ihrer Studiengebühren. Wie lange Sie studieren, müssen Sie nicht vorab festlegen - wir garantieren, dass Sie bis zum Doppelten der Regelstudienzeit von uns ohne Zusatzgebühr betreut werden.

Monatliche Studiengebühr 449 €
Zahldauer 36 Monate
Regelstudienzeit 36 Monate + optional 36 weitere Monate
Gesamtgebühr 16.164 €

Monatliche Studiengebühr 349 €
Zahldauer 50 Monate
Regelstudienzeit 36 Monate + optional 36 weitere Monate
Gesamtgebühr 17.450 €

Monatliche Studiengebühr 249 €
Zahldauer 72 Monate
Regelstudienzeit 36 Monate + optional 36 weitere Monate
Gesamtgebühr 17.928 €

*Die Optionen Flex 2 und Flex 3 sind nur buchbar für Studierende mit Wohnsitz in der EU, der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein oder dem Vereinigten Königreich.

additional_docs_section_nr = 2 | Bachelor ENB1 | v1

Meine Unterlagen zur Anmeldung

Bitte bestätigen Sie, dass zur vollständigen Immatrikulation folgende Unterlagen benötigt werden. Diese können Sie nach Abschluss der Anmeldung einreichen:

admission_docs_section_nr = 1 | BA | v1

Zulassungsunterlagen

Zugang über die Hochschulreife

(gilt nur für Studierende mit Schulabschluss bzw. Berufsausbildung in Deutschland)

oder
Zugang über § 58 Abs. 2 Nr. 5 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG BW)
oder
Zugang über § 58 Abs. 2 Nr. 6 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG BW)
oder
Zugang über einen internationalen Abschluss
esmv_section_nr = 1 | ESMV | v1

Meldung meines Studienstarts bei der Krankenkasse

Für die Aufnahme eines Studiums benötigen wir Ihren Krankenversicherungsnachweis. Gemäß §199a SGB V wird uns Ihre Versicherungsbestätigung durch Ihre Krankenkasse digital übermittelt. Bei bestehender Privatversicherung wird uns die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht durch eine beliebige deutsche Krankenversicherung übermittelt. Bitte wenden Sie sich unter Angabe der folgenden ID an Ihre/eine Krankenkasse: H0003071

*gilt nur für Studierende mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
student_recruitment_agency = 1 | Vermittlungsagentur | v1

Kooperationspartner/Vermittlungsagentur für internationale Studierende

Geben Sie hier Ihren Arbeitgeber oder den Verband, in dem Sie Mitglied sind, an, sofern dieser eine Kooperation mit unserer Hochschule hat und Sie hierdurch eine Ermäßigung erhalten.
Als internationale:r Bewerber:in (Wohnsitz außerhalb Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und Liechtensteins) geben Sie hier ggf. die internationale Vermittlungsagentur an, die Sie angeworben hat.

asb_section_nr = 15 | BA 2412 | v1

Allgemeine Studienbedingungen (Bachelor)

1. Abschluss: Der Studierende absolviert ein Fernstudium mit einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern und einem Umfang von 180 Credit Points (ECTS), dessen Ziel der Abschluss Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.) bzw. Bachelor of Laws (LL.B.) ist. Mit Ausnahme der Studiengänge Pflege B.Sc., Inklusion und Teilhabe B.A., Therapiewissenschaften (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) B.Sc. und Wirtschaftswissenschaften B.A., diese umfassen 3 Fachsemester, die an der Hochschule absolviert werden können. Ein Fachsemester umfasst 6 Monate.

2. Ablauf: Das Studium erfolgt internetbasiert über den E-Campus der SRH Fernhochschule. Der Teilnehmende hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er über die technisch notwendigen Komponenten (Hard- und Software) verfügt, welche den Anforderungen zur Teilnahme am E-Campus der SRH Fernhochschule entsprechen.

3. Durchführung des Studiums: Die Durchführung des Studiums richtet sich nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung sowie der zugehörigen aktuell gültigen Durchführungsverordnung, welche Bestandteil des Studienvertrags sind.

4. Studiengebühren: Die Gebühren sind diesem Fernstudienvertrag zu entnehmen. Bezahlt ein Dritter die Gebühren, haften die Parteien gesamtschuldnerisch. Die Zahlung der Gebühren erfolgt in Euro. Etwaig anfallende Gebühren für die Zahlungen/Überweisungen werden nicht von der SRH Fernhochschule übernommen, sondern sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen.
In den Studiengebühren sind enthalten:
• Persönlicher Ansprechpartner in der Studierendenbetreuung
• Betreuung durch einen persönlichen Mentor aus dem Professorenkreis (Mentorenprogramm)
• Sämtliche für den jeweiligen Studiengang vorgesehenen Studienmaterialien in digitaler Form (mit Ausnahme von Gesetzestexten bei juristischen Klausuren und in Modulen, in denen Fachbücher in Printversion eingesetzt werden)
• E-Campus mit Zugriff auf Studienmaterialien, audiovisuelle Medien, interaktive Übungsformen, Online-Vorlesungen und Lerngruppen, etc.
• Digitale Tools und Online-Bibliotheken wie z.B. Office 365, Citavi, EBSCO, Vahlen eLibrary (nur in bestimmten Studiengängen enthalten), Statista, SpringerLink
• Sämtliche Prüfungen sowie die Bewertung der Bachelor-Thesis
• Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten, Zeugnissen
• SRH Sozialgarantie (siehe A. STUDIENABLAUF 13.)
In den Studiengebühren sind insbesondere nicht enthalten:
• Die Kosten für Telefon, Internet, Porto und Datenfernübertragung und zusätzliche Arbeitsmittel wie z.B. Gesetzestexte
• Die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an den Begleitveranstaltungen/Prüfungen

5. Flex-Modell: Die Zahldauer und damit die Höhe der monatlichen Studiengebühren wählt der Studierende individuell (Flex 1, 2 oder 3). Wird Flex 2 oder Flex 3 (nur mit Wohnsitz in der EU oder in der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich buchbar) gewählt, verringern sich die monatlichen Studiengebühren bei längerer Zahldauer und höherer Gesamtgebühr. Unabhängig vom gewählten Modell stellt die Hochschule die Leistungen vollumfänglich zur Verfügung; diese Leistungen entsprechen dem Gegenwert der monatlichen Studiengebühren von Flex 1. Nach der Immatrikulation ist lediglich ein einmaliger Wechsel (gilt nur für Studierende in der EU oder in der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich) in ein anderes Flex-Modell möglich. Dabei ist der Wechsel von Flex 3 zu Flex 1, von Flex 2 zu Flex 1 sowie von Flex 3 zu Flex 2 mit einer Wechselgebühr von 650 € belegt und nur in den ersten 24 Monaten nach Immatrikulation möglich. Die Gebühr ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Modellwechsel fällig. Der seit Immatrikulation entstandene Differenzbetrag zwischen dem bisherigen Zahlmodell und dem neuen Zahlmodell ist durch eine Einmalzahlung innerhalb von 30 Tagen auszugleichen. Der Wechsel von Flex 1 zu Flex 3, Flex 1 zu Flex 2 und Flex 2 zu Flex 3 ist ohne Wechselgebühr möglich, hierbei wird die im Vertrag angegebene Gesamtgebühr des nach dem Wechsel ausgewählten Flex-Modells fällig.

6. Verlängerung bzw. Verkürzung Studiendauer: In den Studiengebühren ist die Betreuung für die doppelte Regelstudienzeit (Regelstudienzeit siehe jeweiliger Studiengang) enthalten. Wird das Studium nach der doppelten Regelstudienzeit fortgesetzt, fallen monatliche Studiengebühren in Höhe von 50 % der regulären Studiengebühren von Flex 1 des gewählten Studiengangs an, Rabatte und Preisnachlässe können nicht angerechnet werden. Sollte das Studium vor Beendigung der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden, bleibt die gewählte Gesamtstudiengebühr davon unberührt. Für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses müssen alle Gebühren beglichen sein.

7. Urlaubssemester: In Fällen von Hinderungsgründen kann ein „Urlaubssemester” (für die Dauer von sechs Kalendermonaten beginnend jeweils zum Monatsersten) beantragt werden. Ohne Begründung sind bis zu zwei Urlaubssemester möglich. Prüfungswiederholungen (Zweit- und Drittversuch) können während eines Urlaubssemesters absolviert werden. Weitere Urlaubssemester sind bei Nachweis von Schutzzeiten (Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit) möglich. Sie sind in diesem Fall berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ruhen im Falle eines Urlaubssemesters sowohl seitens des Studierenden als auch seitens der SRH Fernhochschule. Im Urlaubssemester fallen keine Studiengebühren an. Der Fernstudienvertrag kann in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Für das Online- Abendstudium gelten gesonderte Regelungen (siehe A16).

8. Prüfungen und Abschlussarbeit: Es finden modulbezogene Prüfungen statt. Diese erfordern teilweise die persönliche Anwesenheit in einem Studien-/ Prüfungszentrum der SRH Fernhochschule. Der Studierende räumt der Mobile University das Recht ein, eingereichte schriftliche Prüfungsarbeiten durch eine Plagiatssoftware prüfen zu lassen. Das Studium schließt mit der Abschlussarbeit (Bachelor-Thesis) ab.

9. Anerkennung bzw. Anrechnung von Prüfungsleistungen: Prüfungsleistungen, die an einer anderen Bildungseinrichtung erbracht wurden, können entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung angerechnet bzw. anerkannt werden. Pro angerechnetem Credit Point (ECTS) reduziert sich die Studiengebühr am Ende des Studiums. Nach Ablauf der Regelstudienzeit führt eine Anerkennung von Prüfungsleistungen nicht mehr zu einer Reduzierung der Studiengebühren. Davon abweichend verläuft das Anrechnungsverfahren in den Bachelor-Studiengängen „Inklusion und Teilhabe“, „Pflege“, „Therapiewissenschaften“ und „Wirtschaftswissenschaften“, hier werden nach positiver Anrechnungsprüfung pauschal drei Semester angerechnet. Bei der Wiederaufnahme eines abgebrochenen Studiums an der SRH Fernhochschule kann die Höhe der Reduzierung der Gesamtkosten nicht die Höhe der bisher geleisteten Zahlungen übersteigen.

10. Mindest-Teilnehmerzahl: Bei weniger als fünf Anmeldungen behält sich die SRH Fernhochschule das Recht vor, den Start des jeweiligen Studiengangs abzusagen bzw. zu verschieben. Für das Online-Abendstudium gelten gesonderte Regelungen (siehe A15). In diesem Fall erfolgt eine umgehende Benachrichtigung. Präsenzveranstaltungen mit geringen Teilnehmerzahlen können auch in Form von Online-Präsenzen durchgeführt werden. Sollten bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn weniger als fünf Anmeldungen vorliegen, behält sich die SRH Fernhochschule das Recht vor, die Präsenzveranstaltung abzusagen.

11. Änderung der Räumlichkeiten: Die SRH Fernhochschule betreibt Studienzentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Hochschule ist berechtigt, nach angemessener Vorankündigung die Standorte zu wechseln oder die Anzahl der Zentren zu verringern.

12. Sozialgarantie SRH Fernhochschule: Treten nach Aufnahme des Studiums unvorhersehbare, wichtige Gründe (z.B. langandauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit) auf, so kann auf Nachweis eine zeitweise Stundung der Monatsgebühren für maximal 6 Monate bei der Hochschule beantragt werden. Nach einer internen Prüfung des Antrages kann diesem entsprochen werden. Das Studium kann in vollem Umfang fortgesetzt werden.

13. Zusatzleistungen: Etwaige Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Immatrikulierte Studierende können zusätzliche Module belegen sowie an Studientagen und Studienreisen teilnehmen und dabei Prüfungen absolvieren. Diese zusätzlichen Belegungen sind ggf. kostenpflichtig.

14. Umstellung Studienmodell: Wird die studienordnungsgemäße Durchführung des Studiums, insbesondere der Lehrveranstaltungen, aus unvorhersehbaren und nicht von der Hochschule zu vertretenden Gründen für die Hochschule unmöglich oder unzumutbar, ist die Hochschule berechtigt, das Studium und insbesondere die Lehrveranstaltungen auf angemessene andere Weise durchzuführen, sofern dies für den Studierenden zumutbar ist und insbesondere nicht zu einer Verlängerung der Studiendauer oder einer nachteiligen Änderung des angestrebten Studienabschlusses führt. Ein Recht zur Kündigung des Studienvertrags aus wichtigem Grund oder zur Minderung der Studiengebühren sowie Schadensersatzansprüche stehen dem Studierenden in diesem Fall nicht zu.

15. Online-Abendstudium: Das Online-Abendstudium startet jeweils zum 01.04. und 01.10. eines Kalenderjahres. Für das Online-Abendstudium fällt eine zusätzliche Gebühr von 30 € pro Monat (max. Dauer 36 Monate; insgesamt 1.080 €) an. Bei einem Wechsel vom Fernstudium ins Online-Abendstudium fällt die zusätzliche Gebühr i.H.v. 30 € pro Monat für die verbleibende Dauer der Regelstudienzeit an. Dieser Betrag ist gemäß der vom Studierenden gewählten Zahlungsweise zu entrichten. Das Online-Abendstudium kann innerhalb der Regelstudiendauer gemäß den in der Studienund Prüfungsordnung curricular festgelegten Semester- und Modulabfolgen der jeweiligen Kohorte, die vom Studienstart abhängig ist, belegt werden. Werden die im Online-Abendstudium angebotenen Veranstaltungen nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Ersatz; es können entsprechende Module im Fernstudium absolviert werden. Im Online-Abendstudium kann ein Urlaubssemesters stets zum 01.04. oder 01.10. eines Jahres beantragt werden.
Ein Wechsel zwischen dem Online-Abendstudium und dem Fernstudium ist gegen eine Gebühr möglich. Der Wechsel vom Online-Abendstudium ins Fernstudium muss 14 Tage zum Monatsende beantragt werden und ist jeweils zum Monatsersten möglich. Die SRH Fernhochschule garantiert keinen Wechsel. Die Genehmigung des Antrags liegt im Ermessen der Hochschule. Bei weniger als 20 Anmeldungen beim Online- Abendstudium zum 01.04. und 01.10. eines Kalenderjahres behält sich die SRH Fernhochschule das Recht vor, den Start des jeweiligenStudiengangs abzusagen bzw. zu verschieben.

1. Zugang Internet: Zwingend erforderlich ist der Zugang zu einem PC mit Internetanschluss und einem aktuell gängigen Betriebssystem. Ebenso erforderlich ist eine Telefonnummer zur Nutzung des E-Campus.

2. Studienausweis: Der Studienausweis (nur mit Wohnsitz in der EU oder der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich) wird digital über eine App zur Verfügung gestellt. Diese ist im jeweiligen Appstore verfügbar. Gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 € kann der Ausweis gedruckt werden (nur mit Wohnsitz in der EU oder der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich). Bei Verlust des Ausweises fällt eine erneute Bearbeitungsgebühr von 50 € an.

3. E-Campus und Kommunikation: Der E-Campus, eine internetgestützte Kommunikations- und Lernplattform, ist integraler Bestandteil des Studienkonzeptes der Hochschule. Informationen der Hochschule werden dem Studierenden darüber und über die hochschulinterne E-Mailadresse zur Verfügung gestellt. Daher ist zum Studium an der SRH Fernhochschule eine aktive Teilnahme am E-Campus und auch das Abrufen des E-Mailpostfachs, welches Bestandteil des E-Campus ist, unbedingt erforderlich. Sofern zur Nutzung der Angebote neben den gängigen Internet-Browsern zusätzliche Software erforderlich ist, wird diese von der Hochschule zum Download bereitgestellt. Für einige Module in den Design Studiengängen ist der Zugang zu Adobe Collection, Adobe XD oder einer vergleichbaren Software zur Bearbeitung erforderlich. Dieser wird von der Hochschule nicht zur Verfügung gestellt.
Nutzungsbedingungen: Der Studierende darf den E-Campus nur zu Studien- und Lehrzwecken benutzen. Die Weitergabe von Nutzungsrechten sowie jeglicher Inhalte des E-Campus sowie der angeschlossenen Subsysteme (Online-Bibliotheken etc.) an Dritte ist nicht zulässig. Der Studierende darf bei der Nutzung des E-Campus nicht gegen deutsche Gesetze und Verordnungen, die guten Sitten und Rechte Dritter (Urheberrecht, Datenschutz etc.) verstoßen.
Datenschutzhinweis: Nur über die hochschulinterne Adresse kann eine datenschutzrechtlich gesicherte Übertragung gewährleistet werden. In dringenden/besonderen Fällen erfolgt die Nutzung der privaten Mailadresse durch die SRH Fernhochschule. Der Studierende trägt Sorge für deren Aktualität. Der Studierende wird hiermit zudem darüber informiert, dass der Zugriff auf innerhalb des Systems bereitgestellte Daten sowie der Zugriff einzelner Teilnehmer auf das System selbst automatisch protokolliert und von Mitgliedern der Hochschule eingesehen und zu Hochschulzwecken weiterverarbeitet werden können. Die SRH Fernhochschule GmbH unternimmt gemeinsam mit Microsoft als Anbieter von Microsoft 365 die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit und Verfügbarkeit der Daten und Tools zu gewährleisten, welche mit Microsoft 365 kostenlos als Ergänzung zum E-Campus bereitgestellt werden. Es werden keine zusätzlichen Sicherungskopien von den in Microsoft 365 gespeicherten Daten durch die SRH Fernhochschule GmbH erstellt. Vermittlungsagentur: Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die SRH Fernhochschule die Vermittlungsagentur über die Immatrikulation informiert und dieser auch mitteilen darf, ob die Zahlungen der ersten 6 Monate eingegangen sind.
Einverständniserklärung: Mit Unterzeichnung des Vertrages erteilt der Studierende seine Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und auch zu der Verwendung und Speicherung seiner Daten im aufgezeigten Umfang. Dem Studierenden ist per Gesetz das Recht eingeräumt, die erteilte Einwilligung textlich jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf führt zur sofortigen und unwiederbringlichen Löschung aller personenbezogenen Daten und bringt automatisch die Kündigung des Studienvertrages unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Fristen mit sich. E-Campus: Der E-Campus steht ihnen während der Dauer des Studiums zur Verfügung. Regelmäßige Sicherheits- und Funktionsupdates können zu „Nicht Verfügbarkeiten“ des Systems führen. Diese werden, sofern möglich, im Voraus angekündigt.

4. Studienmaterial: Der Studierende ist verpflichtet, die an den Materialien, Inhalten und Medien – auch in digitaler Form – bestehenden Urheberrechte zu beachten und diese weder zu vervielfältigen noch Dritten kostenlos zu überlassen oder zu verkaufen.

1. Widerrufsrecht: Die Studierenden haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Darüber hinaus gewährt die SRH Fernhochschule freiwillig weitere 14 Tage, in denen der Service und das Lernmaterial unverbindlich getestet werden können. In dieser 4-wöchigen Testphase (28 Tage) ab Studienbeginn kann der Studierende alle Leistungen in Anspruch nehmen und den Vertrag schriftlich mittels einer eindeutigen Erklärung an info@mobile-university.de widerrufen, falls ihm das Studium nicht zusagt. Zugesandte Materialien sind spätestens 14 Tage nach dem Widerruf zurückzusenden. In der 4-wöchigen Testphase fallen keine Studiengebühren an. Wird das Fernstudium über die 4-wöchige Testphase hinaus fortgesetzt, zählt diese Zeit zur regulären Studiendauer und wird entsprechend berechnet.

2. Vertragslaufzeit/Kündigungsfrist: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate. Der Studierende kann diesen Vertrag erstmalig zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen und danach jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende in Textform kündigen. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Die SRH Fernhochschule ist zur Kündigung berechtigt, sofern der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung trotz wiederholter Mahnung nicht fristgemäß nachkommt oder bei etwaiger Verstöße gegen die vorliegende Prüfungsordnung. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Ein Rückzahlungsanspruch besteht im Falle einer Kündigung nicht. Bis zum Ende der Kündigungsfrist werden die Leistungen vollumfänglich zur Verfügung gestellt. Beim Finanzierungsmodell Flex 2 und Flex 3 entsprechen die erbrachten Zahlungen nicht dem Wert der bereitgestellten Leistungen. Diese Differenz muss im Falle einer Kündigung oder im Fall einer Exmatrikulation aus hochschulrechtlichen Gründen wegen (z.B. aufgrund Verlust Prüfungsanspruch, fehlendem Krankenversichungsnachweis, Nichtzahlung von Abgaben und Entgelten) mit einer Schlusszahlung ausgeglichen werden (innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung/Exmatrikulation).

3. Haftung für Schäden: Die SRH Fernhochschule haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit oder der Gesundheit.

4. Änderung persönlicher Daten: Anschriften-, Namens- sowie Kontoänderung, Änderung der privaten E-Mailadresse sind der SRH Fernhochschule unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

5. Vertragsänderungen: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform und der Zustimmung beider Vertragsparteien; einseitige Vertragsänderungen sind nicht gestattet. Nebenabreden wurden nicht getroffen.

6. Schlussbestimmungen: Die SRH Holding gewährleistet bei einer eventuellen Einstellung des Studienbetriebes der SRH Fernhochschule in Deutschland und Österreich, dass alle immatrikulierten Studierenden das Studium beenden können.

7. Gerichtsstand: Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Fernunterrichtsvertrag ist das für den Wohnort des Teilnehmenden zuständige Gericht. Für den Fall, dass der Teilnehmende nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz der SRH Fernhochschule GmbH zuständige deutsche Gericht.

8. Gültigkeit: Dieses Angebot ist mindestens gültig bis 30.06.2025.

Zum Download der Allgemeinen Studienbedingungen als PDF klicken Sie bitte hier.

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Zahlungsart

Die Zahlung erfolgt an die SRH Fernhochschule über das gewählte Zahlmodell. Die Zahlung erfolgt in monatlichen Raten jeweils zum 1. eines Monats, frühestens jedoch, nachdem ich die Studienunterlagen erhalten habe und die 4-wöchige Testphase verstrichen ist. Bei säumiger Zahlung behält sich die Hochschule vor, die Gebühren für die Rücklastschriften in Rechnung zu stellen bzw. ab der 1. Mahnung eine Mahngebühr von 5 € zu erheben. Zudem behält sich die Hochschule vor, bei säumiger Bezahlung der Studiengebühr die Zugangsdaten zum E-Campus zu löschen.

SEPA-Lastschriftmandat: Ich ermächtige die SRH Fernhochschule bis auf Widerruf, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der SRH Fernhochschule auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin damit einverstanden, dass zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung bis auf einen Tag vor Belastung verkürzt wird. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE62ZZZ00002134308. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.


Bei Zahlungen aus dem Ausland oder als alternative Zahlungsmöglichkeit ist eine Überweisung auf folgendes Konto möglich, die Zahlung muss in € erfolgen. Etwaig anfallende Gebühren für die Überweisungen werden nicht von der SRH Fernhochschule übernommen (die Einrichtung eines Dauerauftrages wird empfohlen); bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Matrikelnummer an, die Sie nach der Einschreibung erhalten:


Evangelische Bank eG
IBAN: DE69 5206 0410 0108 0031 22
BIC: GENODEF1EK1

This option is not bookable for students residing in Germany. Please pay your fees online via https://srhfernhochschule.flywire.com our preferred payment partner. With Flywire, you can pay from accounts in your home country and currency and you can login to view the statement of your payment.
To make your payment, go to https://srhfernhochschule.flywire.com

Mein Arbeitgeber übernimmt die Kosten für mein Fernstudium. Das hierfür benötigte Formular unter www.mobile-university.de/kostenuebernahme habe ich ausgefüllt und abgeschickt.

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