1. Abschluss: Der Studierende absolviert ein Fernstudium mit einer Regelstudienzeit von 6 Fachsemestern und einem
Umfang von 180 Credit Points (ECTS), dessen Ziel der Abschluss Bachelor of Arts (B.A.), Bachelor of Science (B.Sc.)
bzw. Bachelor of Laws (LL.B.) ist. Mit Ausnahme der Studiengänge Pflege B.Sc., Inklusion und Teilhabe B.A.,
Therapiewissenschaften (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie) B.Sc. und Wirtschaftswissenschaften B.A., diese
umfassen 3 Fachsemester, die an der Hochschule absolviert werden können. Ein Fachsemester umfasst 6 Monate.
2. Ablauf: Das Studium erfolgt internetbasiert über den E-Campus der SRH Fernhochschule. Der Teilnehmende hat selbst
dafür Sorge zu tragen, dass er über die technisch notwendigen Komponenten (Hard- und Software) verfügt, welche den
Anforderungen zur Teilnahme am E-Campus der SRH Fernhochschule entsprechen.
3. Durchführung des Studiums: Die Durchführung des Studiums richtet sich nach der jeweils gültigen Studien- und
Prüfungsordnung sowie der zugehörigen aktuell gültigen Durchführungsverordnung, welche Bestandteil des Studienvertrags
sind.
4. Studiengebühren: Die Gebühren sind diesem Fernstudienvertrag zu entnehmen. Bezahlt ein Dritter die Gebühren, haften
die Parteien gesamtschuldnerisch. Die Zahlung der Gebühren erfolgt in Euro. Etwaig anfallende Gebühren für die
Zahlungen/Überweisungen werden nicht von der SRH Fernhochschule übernommen, sondern sind vom Zahlungspflichtigen zu
tragen.
In den Studiengebühren sind enthalten:
• Persönlicher Ansprechpartner in der Studierendenbetreuung
• Betreuung durch einen persönlichen Mentor aus dem Professorenkreis (Mentorenprogramm)
• Sämtliche für den jeweiligen Studiengang vorgesehenen Studienmaterialien in digitaler Form (mit Ausnahme von
Gesetzestexten bei juristischen Klausuren und in Modulen, in denen Fachbücher in Printversion eingesetzt werden)
• E-Campus mit Zugriff auf Studienmaterialien, audiovisuelle Medien, interaktive Übungsformen, Online-Vorlesungen und Lerngruppen, etc.
• Digitale Tools und Online-Bibliotheken wie z.B. Office 365, Citavi, EBSCO, Vahlen eLibrary (nur in bestimmten
Studiengängen enthalten), Statista, SpringerLink
• Sämtliche Prüfungen sowie die Bewertung der Bachelor-Thesis
• Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen, Zertifikaten, Zeugnissen
• SRH Sozialgarantie (siehe A. STUDIENABLAUF 13.)
In den Studiengebühren sind insbesondere nicht enthalten:
• Die Kosten für Telefon, Internet, Porto und Datenfernübertragung und zusätzliche Arbeitsmittel wie z.B.
Gesetzestexte
• Die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an den Begleitveranstaltungen/Prüfungen
5. Flex-Modell: Die Zahldauer und damit die Höhe der monatlichen Studiengebühren wählt der Studierende individuell
(Flex 1, 2 oder 3). Wird Flex 2 oder Flex 3 (nur mit Wohnsitz in der EU oder in der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein
und dem Vereinigten Königreich buchbar) gewählt, verringern sich die monatlichen Studiengebühren bei längerer
Zahldauer und höherer Gesamtgebühr. Unabhängig vom gewählten Modell stellt die Hochschule die Leistungen
vollumfänglich zur Verfügung; diese Leistungen entsprechen dem Gegenwert der monatlichen Studiengebühren von Flex 1.
Nach der Immatrikulation ist lediglich ein einmaliger Wechsel (gilt nur für Studierende in der EU oder in der Schweiz,
Norwegen, Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich) in ein anderes Flex-Modell möglich. Dabei ist der Wechsel von
Flex 3 zu Flex 1, von Flex 2 zu Flex 1 sowie von Flex 3 zu Flex 2 mit einer Wechselgebühr von 650 € belegt und nur in
den ersten 24 Monaten nach Immatrikulation möglich. Die Gebühr ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Modellwechsel
fällig. Der seit Immatrikulation entstandene Differenzbetrag zwischen dem bisherigen Zahlmodell und dem neuen
Zahlmodell ist durch eine Einmalzahlung innerhalb von 30 Tagen auszugleichen. Der Wechsel von Flex 1 zu Flex 3, Flex 1
zu Flex 2 und Flex 2 zu Flex 3 ist ohne Wechselgebühr möglich, hierbei wird die im Vertrag angegebene Gesamtgebühr des
nach dem Wechsel ausgewählten Flex-Modells fällig.
6. Verlängerung bzw. Verkürzung Studiendauer: In den Studiengebühren ist die Betreuung für die doppelte
Regelstudienzeit (Regelstudienzeit siehe jeweiliger Studiengang) enthalten. Wird das Studium nach der doppelten
Regelstudienzeit fortgesetzt, fallen monatliche Studiengebühren in Höhe von 50 % der regulären Studiengebühren von
Flex 1 des gewählten Studiengangs an, Rabatte und Preisnachlässe können nicht angerechnet werden. Sollte das Studium
vor Beendigung der Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden, bleibt die gewählte Gesamtstudiengebühr davon
unberührt. Für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses müssen alle Gebühren beglichen sein.
7. Urlaubssemester: In Fällen von Hinderungsgründen kann ein „Urlaubssemester” (für die Dauer von sechs
Kalendermonaten beginnend jeweils zum Monatsersten) beantragt werden. Ohne Begründung sind bis zu zwei Urlaubssemester
möglich. Prüfungswiederholungen (Zweit- und Drittversuch) können während eines Urlaubssemesters absolviert werden.
Weitere Urlaubssemester sind bei Nachweis von Schutzzeiten (Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit) möglich. Sie sind
in diesem Fall berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und
Hochschuleinrichtungen zu nutzen. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ruhen im Falle eines Urlaubssemesters
sowohl seitens des Studierenden als auch seitens der SRH Fernhochschule. Im Urlaubssemester fallen keine
Studiengebühren an. Der Fernstudienvertrag kann in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Für das Online- Abendstudium
gelten gesonderte Regelungen (siehe A16).
8. Prüfungen und Abschlussarbeit: Es finden modulbezogene Prüfungen statt. Diese erfordern teilweise die persönliche
Anwesenheit in einem Studien-/ Prüfungszentrum der SRH Fernhochschule. Der Studierende räumt der Mobile University das
Recht ein, eingereichte schriftliche Prüfungsarbeiten durch eine Plagiatssoftware prüfen zu lassen. Das Studium
schließt mit der Abschlussarbeit (Bachelor-Thesis) ab.
9. Anerkennung bzw. Anrechnung von Prüfungsleistungen: Prüfungsleistungen, die an einer anderen Bildungseinrichtung
erbracht wurden, können entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung angerechnet bzw. anerkannt werden. Pro
angerechnetem Credit Point (ECTS) reduziert sich die Studiengebühr am Ende des Studiums. Nach Ablauf der
Regelstudienzeit führt eine Anerkennung von Prüfungsleistungen nicht mehr zu einer Reduzierung der Studiengebühren.
Davon abweichend verläuft das Anrechnungsverfahren in den Bachelor-Studiengängen „Inklusion und Teilhabe“, „Pflege“, „Therapiewissenschaften“
und „Wirtschaftswissenschaften“, hier werden nach positiver Anrechnungsprüfung pauschal drei Semester angerechnet. Bei
der Wiederaufnahme eines abgebrochenen Studiums an der SRH Fernhochschule kann die Höhe der Reduzierung der
Gesamtkosten nicht die Höhe der bisher geleisteten Zahlungen übersteigen.
10. Mindest-Teilnehmerzahl: Bei weniger als fünf Anmeldungen behält sich die SRH Fernhochschule das Recht vor, den
Start des jeweiligen Studiengangs abzusagen bzw. zu verschieben. Für das Online-Abendstudium gelten gesonderte
Regelungen (siehe A16). In diesem Fall erfolgt eine umgehende Benachrichtigung. Präsenzveranstaltungen mit geringen
Teilnehmerzahlen können auch in Form von Online-Präsenzen durchgeführt werden. Sollten bis 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn weniger als fünf Anmeldungen vorliegen, behält sich die SRH Fernhochschule das Recht vor, die
Präsenzveranstaltung abzusagen.
11. Änderung der Räumlichkeiten: Die SRH Fernhochschule betreibt Studienzentren in Deutschland, Österreich und der
Schweiz. Die Hochschule ist berechtigt, nach angemessener Vorankündigung die Standorte zu wechseln oder die Anzahl der
Zentren zu verringern.
12. Sozialgarantie SRH Fernhochschule: Treten nach Aufnahme des Studiums unvorhersehbare, wichtige Gründe (z.B.
langandauernde Krankheit, Arbeitslosigkeit) auf, so kann auf Nachweis eine zeitweise Stundung der Monatsgebühren für
maximal 6 Monate bei der Hochschule beantragt werden. Nach einer internen Prüfung des Antrages kann diesem entsprochen
werden. Das Studium kann in vollem Umfang fortgesetzt werden.
13. Zusatzleistungen: Etwaige Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Immatrikulierte Studierende
können zusätzliche Module belegen sowie an Studientagen und Studienreisen teilnehmen und dabei Prüfungen absolvieren.
Diese zusätzlichen Belegungen sind ggf. kostenpflichtig.
14. Umstellung Studienmodell: Wird die studienordnungsgemäße Durchführung des Studiums, insbesondere der
Lehrveranstaltungen, aus unvorhersehbaren und nicht von der Hochschule zu vertretenden Gründen für die Hochschule
unmöglich oder unzumutbar, ist die Hochschule berechtigt, das Studium und insbesondere die Lehrveranstaltungen auf
angemessene andere Weise durchzuführen, sofern dies für den Studierenden zumutbar ist und insbesondere nicht zu einer
Verlängerung der Studiendauer oder einer nachteiligen Änderung des angestrebten Studienabschlusses führt. Ein Recht
zur Kündigung des Studienvertrags aus wichtigem Grund oder zur Minderung der Studiengebühren sowie
Schadensersatzansprüche stehen dem Studierenden in diesem Fall nicht zu.
15. Online-Abendstudium: Das Online-Abendstudium startet jeweils zum 01.04. und 01.10. eines Kalenderjahres. Für das
Online-Abendstudium fällt eine zusätzliche Gebühr von 30 € pro Monat (max. Dauer 36 Monate; insgesamt 1.080 €) an. Bei
einem Wechsel vom Fernstudium ins Online-Abendstudium fällt die zusätzliche Gebühr i.H.v. 30 € pro Monat für die
verbleibende Dauer der Regelstudienzeit an. Dieser Betrag ist gemäß der vom Studierenden gewählten Zahlungsweise zu
entrichten. Das Online-Abendstudium kann innerhalb der Regelstudiendauer gemäß den in der Studienund Prüfungsordnung
curricular festgelegten Semester- und Modulabfolgen der jeweiligen Kohorte, die vom Studienstart abhängig ist, belegt
werden. Werden die im Online-Abendstudium angebotenen Veranstaltungen nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf
Ersatz; es können entsprechende Module im Fernstudium absolviert werden. Im Online-Abendstudium kann ein
Urlaubssemesters stets zum 01.04. oder 01.10. eines Jahres beantragt werden.
Ein Wechsel zwischen dem Online-Abendstudium und dem Fernstudium ist gegen eine Gebühr möglich. Der Wechsel vom
Online-Abendstudium ins Fernstudium muss 14 Tage zum Monatsende beantragt werden und ist jeweils zum Monatsersten
möglich. Die SRH Fernhochschule garantiert keinen Wechsel. Die Genehmigung des Antrags liegt im Ermessen der
Hochschule. Bei weniger als 20 Anmeldungen beim Online- Abendstudium zum 01.04. und 01.10. eines Kalenderjahres behält
sich die SRH Fernhochschule das Recht vor, den Start des jeweiligenStudiengangs abzusagen bzw. zu verschieben.